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US-Kartellverfahren

Apple vor Einigung mit US-Regierung? Entwickler befürchten zu wenige Zugeständnisse

Im Kartellverfahren gegen Apple deutet sich eine mögliche Einigung mit der US-Regierung an. Doch Unternehmen wie Epic Games und PayPal befürchten, dass Apple dabei zu wenige Einschränkungen hinnehmen müsste. Besonders die Zusammenarbeit des iPhone mit fremden Geräten und Bezahldiensten steht im Mittelpunkt der Diskussion.

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Apple könnte seinen seit 2024 laufenden Kartellstreit mit der US-Regierung möglicherweise durch einen Vergleich beenden. Allerdings gibt es offenbar Widerstand aus der Entwicklerbranche. Mehrere Unternehmen bezweifeln, dass eine außergerichtliche Einigung tatsächlich zu einer stärkeren Öffnung des iPhone führen würde.

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Quickread: Auf einen Blick
  • Apple und das US-Justizministerium könnten den Kartellstreit durch einen Vergleich beenden.
  • Epic Games und PayPal äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Zugeständnisse.
  • Im Mittelpunkt stehen Smartwatches, Bezahldienste und der Zugang zu iPhone-Funktionen.
  • Apple hat mit iOS 18 und iOS 18.1 bereits einzelne Schnittstellen geöffnet.
  • Eine Einigung ist bislang nicht bestätigt.

Wie The Information berichtet, haben unter anderem PayPal und Epic Games entsprechende Bedenken gegenüber dem US-Justizministerium geäußert. Vertreter der Behörde sollen signalisiert haben, dass sie eine ausgehandelte Lösung bevorzugen. Gleichzeitig seien Entwickler aufgefordert worden, Vorschläge für eine bessere Zusammenarbeit zwischen dem iPhone und Produkten anderer Anbieter einzureichen.

Entwickler fordern besseren Zugang zum iPhone

Im Mittelpunkt der Gespräche steht die sogenannte Interoperabilität. Dabei geht es um die Frage, wie gut Geräte, Anwendungen und Dienste unterschiedlicher Hersteller zusammenarbeiten können.

Interoperabilität erklärt!

Interoperabilität beschreibt die Fähigkeit unterschiedlicher Geräte, Programme und Dienste, miteinander zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten. Beim iPhone betrifft das beispielsweise die Verbindung mit Smartwatches anderer Hersteller oder den Zugriff fremder Bezahldienste auf bestimmte Hardwarefunktionen. Je umfassender solche Schnittstellen zugänglich sind, desto einfacher können konkurrierende Anbieter eigene Produkte in ein bestehendes System integrieren.

Kritiker werfen Apple vor, eigene Produkte und Dienste durch bestimmte technische Einschränkungen gegenüber der Konkurrenz zu bevorzugen. Als Beispiel gelten Smartwatches anderer Hersteller, denen verschiedene Möglichkeiten der Integration mit dem iPhone fehlen, die Apple seiner eigenen Apple Watch bietet.

Auch bei mobilen Bezahldiensten sehen Unternehmen weiterhin Probleme. Zwar hat Apple den Zugriff auf die NFC-Technologie des iPhone für Drittanbieter erweitert, konkurrierende Zahlungsanwendungen sollen gegenüber Apples eigener Lösung aber weiterhin benachteiligt sein.

Entscheidend wäre deshalb nicht allein, ob Apple zusätzliche Schnittstellen bereitstellt. Aus Sicht der betroffenen Unternehmen kommt es auch darauf an, unter welchen Bedingungen diese genutzt werden können und ob konkurrierende Produkte dadurch tatsächlich vergleichbare Möglichkeiten erhalten.

Kartellklage läuft seit März 2024

Das US-Justizministerium hatte im März 2024 gemeinsam mit mehreren Bundesstaaten Klage gegen Apple eingereicht. Der Vorwurf: Das Unternehmen nutze seine Stellung auf dem Smartphone-Markt, um den Wettbewerb durch technische und geschäftliche Einschränkungen zu behindern.

Die Vorwürfe betreffen mehrere Bereiche des iPhone-Ökosystems. Dazu zählen Messenger, digitale Geldbörsen, Smartwatches, Cloud-Gaming-Angebote und Anwendungen, die verschiedene Funktionen innerhalb einer einzigen App bündeln.

Apple weist die Anschuldigungen zurück. Nach Darstellung des Unternehmens gefährden die von den Behörden angestrebten Eingriffe die Möglichkeit, Hard- und Software eng miteinander zu verzahnen und einheitliche Produkte zu entwickeln.

Apple hat bereits einige Einschränkungen gelockert

Seit Einreichung der Klage hat Apple verschiedene Änderungen vorgenommen. Mit iOS 18 führte das Unternehmen beispielsweise die Unterstützung für den Nachrichtenstandard RCS ein. Dadurch wurde die Kommunikation zwischen iPhones und Android-Smartphones unter anderem beim Austausch von Medien verbessert.

Mit iOS 18.1 öffnete Apple außerdem den NFC-Zugriff für kontaktlose Transaktionen durch Drittanbieter. Damit können entsprechende Anwendungen unter bestimmten Voraussetzungen Funktionen nutzen, die zuvor weitgehend Apples eigenen Diensten vorbehalten waren.

Diese Maßnahmen gehen einigen Kritikern offenbar nicht weit genug. Sie bezweifeln, dass eine Einigung, die sich hauptsächlich auf bereits vorgenommene oder begrenzte zusätzliche Anpassungen stützt, die Wettbewerbsbedingungen entscheidend verändern würde.

Einigung zwischen Apple und US-Regierung weiterhin offen

Laut The Information hatte Apple bereits vor Einreichung der Kartellklage Zugeständnisse bei der Interoperabilität angeboten, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die damaligen Bemühungen führten jedoch nicht zu einer Einigung.

Auch bei den aktuellen Gesprächen ist keineswegs sicher, dass beide Seiten eine gemeinsame Lösung finden. Apple könnte sich insbesondere gegen weitergehende Forderungen der Entwickler sperren.

Der auf Datenschutz und digitale Dienste spezialisierte Anbieter Proton äußerte dem Bericht zufolge Zweifel daran, dass Apple Bedingungen akzeptieren würde, die aus Sicht der Entwickler zufriedenstellend wären.

Ob es tatsächlich zu einem Vergleich kommt und welche konkreten Verpflichtungen Apple dabei übernehmen müsste, ist derzeit nicht bekannt. Eine offiziell bestätigte Einigung liegt bislang nicht vor.

Unsere Einschätzung

Stefan Keller
Ein Vergleich könnte Apple ein langwieriges Gerichtsverfahren ersparen. Für konkurrierende Anbieter wäre damit allerdings noch wenig gewonnen, wenn sich an den entscheidenden technischen Einschränkungen kaum etwas ändert.

Die bisherige Öffnung einzelner iPhone-Funktionen zeigt zwar, dass Apple grundsätzlich zu Anpassungen bereit ist. Ob daraus auch vergleichbare Wettbewerbsbedingungen entstehen, hängt jedoch stark von den konkreten Vorgaben ab.

Ein Vergleich wäre deshalb nicht automatisch gleichbedeutend mit einem offeneren iPhone. Entscheidend ist, welche zusätzlichen Rechte Drittanbieter tatsächlich erhalten und wie verbindlich diese festgeschrieben werden.

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